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Der Weg zum organisierten Angeln

Häufig wird uns die Frage gestellt, wie man eigentlich Angler werden kann. Auf dieser Seite ist die Verfahrensweise der einzelnen Möglichkeiten vorgestellt.

Ist ein staatlicher Fischereischein vorhanden?

Der Fischereischein bescheinigt fischereiliche Sachkunde und berechtigt zum Erwerb eines Erlaubnisscheins oder eine gültige Nutzungsberechtigung für das jeweilige Angelgewässer. Das Mindestalter für die Prüfung zum Fischereischein ist 14 Jahre (Prüfungsteilnehmer müssen am Prüfungstag mindestens 14 Jahre alt sein!). Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist der Besuch eines Sachkundelehrgangs mit mindestens 30 Stunden (die meist auf 5 Sonnabende verteilt werden). Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang zur Prüfung kann entfallen, wenn der Jugendliche seit mindestens 2 Jahren in einem Angelverein organisiert ist. Nach SaechsFischG_2007 kann für Kinder und Jugendliche zwischen 9 und 16 Jahren durch die Fischereibehörde ein Jugendfischereischein ohne Fischereiprüfung erteilt werden. Die Inhaber eines Jugendfischereischeines dürfen jedoch nur unter Aufsicht eines volljährigen Fischereischeininhabers den Fischfang ausüben, es sei denn, sie sind seit mindestens 1 Jahr Mitglied in einem Anglerverein. Das Kind bzw. der Jugendliche benötigt zum Angeln einen gültigen Erlaubnisschein oder eine gültige Nutzungsberechtigung für das jeweilige Angelgewässer. Die Aufsichtsperson benötigt nur dann einen Erlaubnisschein oder eine gültige Nutzungsberechtigung für das jeweilige Angelgewässer, wenn sie selbst das Angeln ausübt.
Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr besteht Fischereischeinpflicht, so dass ein Jugendlicher auch unter Aufsicht eines erwachsenen Anglers nur noch angeln kann, wenn er selbst die Fischereiprüfung als Sachkundenachweis bestanden und einen Fischereischein erworben hat!

Achtung der Fischereischein allein berechtigt nicht zum Fischfang!!!

Wie kann ich mich zum Sachkundelehrgang anmelden?

Es besteht die Möglichkeit sich über die passive Mitgliedschaft in einem Verein anmelden zu lassen. Ebenso kann man sich direkt bei den Lehrgangsdurchführenden und in den Geschäftsstellen der Anglerverbände anmelden. Einige Fachgeschäfte für den Angelsport nehmen auch eine Anmeldung entgegen. Die weitere Verfahrensweise zum Lehrgang und zur Prüfung, sowie die Formen des Fischereischeines sind neben anderen Themen Lehrgangsinhalt.

Was kostet so ein Fischereischein? (Stand November 2011)

Den Fischereischein gibt es in verschiedenen Formen (Sachsen) z.B.:

-  1 - Jahres-Jugendfischereischein (muss jährlich verlängert werden) 8,00 € 

-     2 - Jahres-Jugendfischereischein (Verlängerung nach 2 Jahren) 11,00 €

-         1 - Jahresfischereischein (muss jährlich verlängert werden) 11,00 €

-   5-Jahresfischereischein (Verlängerung nach 5 Jahren) 39,00 €

-  Fischereischein auf Lebenszeit (keine Verlängerung erforderlich) 214,00

mehr dazu unter

 www.anglerverband-chemnitz.de/download/Fischereischeinkosten.pdf

Was kostet der Lehrgang und die Prüfung? (Stand November 2011)

Die Kosten der Lehrgänge variieren ein wenig. Im Normalfall werden z. Zt. ca. 100,00 € bis 120,00 € berechnet. Die Prüfung als staatliche Maßnahme kostet 30,00 €. 

Wie bekomme ich einen Jahresangelberechtigungsschein?

Das ist abhängig vom jeweiligen Fischereirechtinhaber bzw. Pächter des Fischereirechtes. Nur Angler, die in Vereinen organisiert, welche in den DAV-Landesverbänden Mitglied sind erhalten Jahresangelberechtigungen der jeweiligen Landesverbände. Diese sind teilweise auf andere Landesverbände kostenlos übertragbar bzw. gegen eine geringfügige Druckkostenbeteiligung gibt es eine weitere Jahresangelberechtigung des jeweiligen Landesverbandes. Dies gilt nur wenn die Landesverbände dem DAV-Gewässerfond beigetreten sind. Nicht organisierte Angler können Wochenangelkarten erwerben.

Weitere Jahresangelberechtigungen können auch bei Pächtern einzelner Gewässer erworben werden. Diese sind dann nur in dem jeweiligen Gewässer gültig.

Außerdem besteht die Möglichkeit Tages-, Wochen- und Monatsberechtigungen sofern beim Fischereirechtinhaber vorgesehen zu kaufen.

Wo muss ich den Jugendfischereischein bzw. die Verlängerung eines Fischereischeines beantragen?

Die Beantragung eines Jugendfischereischeines bzw. die Verlängerung eines Fischereischeines erfolgt in der unteren Fischereibehörde. In Chemnitz hat diese ihren Sitz im Regierungspräsidium Chemnitz, Altchemnitzer Str.41. Der Antrag auf einen Jugendfischereischein muss durch die sorgeberechtigten Eltern für das Kind oder den Jugendlichen erfolgen.

Wozu in einen Verein eintreten?

Die meisten Vereine sind in den Landesverbänden organisiert. Durch die Zusammenarbeit im DAV-Gewässerfond können nahezu alle Gewässer durch die organisierten Angler gemeinsam genutzt werden. Dieser Beitrag zur Freizügigkeit des Angelns ist ein wesentlicher Anteil der Arbeit des Deutschen Anglerverbandes e.V. (DAV).

Nicht organisierte Angler haben diesen Vorzug nicht!

In Vereinen wird umfangreiche gemeinnützige Arbeit zur Gewässerpflege betrieben. Dadurch wird die Naturverbundenheit und die Verantwortung zum Biotop „Gewässer“ gefördert.

In Vereinen werden Informations- und Schulungsveranstaltungen abgehalten, um auf neue Rechtssituationen aufmerksam zu machen und natürlich über die verschiedensten Methoden des Angelsportes zu diskutieren.

Viele Vereine organisieren zahlreiche Veranstaltungen für gemeinsame, gesellige Angeltouren.