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Der Weg zum organisierten Angeln

       Chemnitzer Sportanglerverein "Energie" e.V.

Beitragsordnung

  1. Die Beitragsordnung regelt die Verfahrensweise zur Erbringung der Mitgliedsbeiträge durch die Mitglieder des Vereins und die Nachweisführung für erbrachte Mitgliedsbeiträge.
  2. Für Mitgliedsbeiträge besteht für die Mitglieder des Chemnitzer Sportanglervereins "Energie" e.V. die Bringpflicht.
  3. Beschlossene Mitgliedsbeiträge sind durch die Mitglieder in der Summe für das gesamte Geschäftsjahr zu entrichten.
  4. Die Mitgliedsbeiträge sind mit einer bargeldlosen Bankabwicklung im Zeitraum des 1. Quartals des laufenden Geschäftsjahres zu entrichten. Bei bargeldloser Bankabwicklung ist dem Schatzmeister der Überweisungsbeleg vorzulegen. In sozialen Härtefällen sind Ratenzahlungen auf schriftlichen Antrag des Betroffenen an den Vorstand des Vereins zulässig. Die Entscheidung über eine Ratenzahlung trifft der Vorstand.
  5. Insofern der Verein die Berechtigung nach Einkommenssteuergesetz erhält, dass Mitgliedsbeiträge durch die Mitglieder steuerbegünstigend geltend gemacht werden können, erhält jedes Mitglied für den geleisteten Mitgliedsbeitrag eine entsprechend ausgestellte Bescheinigung. Diese Bescheinigung muss dem amtlichen Vordruck nach EstG entsprechen.
  6. Für Mitglieder, welche im laufenden Geschäftsjahr in den Verein aufgenommen werden, sind die Mitgliedbeiträge für das gesamte laufende Geschäftsjahr bis spätestens 30 Tage nach der Bestätigung des Aufnahmeantrages zu entrichten.
  7. Scheidet ein Mitglied im laufenden Geschäftsjahr aus dem Verein aus besteht kein Anspruch auf anteilige oder vollständige Rückerstattung der geleisteten Mitgliedsbeiträge.
  8. Höhe der Beiträge

Mitgliedsbeiträge 2012 

  Die Mitgliedbeiträge* setzen sich aus folgenden Positionen zusammen:
    • Mitgliedbeitrag Chemnitzer Sportanglerverein "Energie" e.V.

    • Mitgliedsbeiträge für Dachverbände

    • jeweilige Jahresangelberechtigung für sächsische DAV-Gewässer lt. Gewässerverzeichnis

Gewässerverzeichnis LVSA Fassung 2012 - 2014

    1,40 €

Mitgliedspass

    1,00 €

Allgemeine Angelberechtigung 2012

110,00 €

Berechtigung lt. Gewässerfonds zusätzlich für Brandenburg

    5,00 €

Berechtigung lt. Gewässerfonds zusätzlich für Berlin

    5,00 €

Berechtigung lt. Gewässerfonds zusätzlich für Sachsen-Anhalt

    5,00 €

Berechtigung lt. Gewässerfonds zusätzlich für Thüringen

    5,00 €

Allgemeine und zusätzliche Salmonidenberechtigung 2012

190,00 €

ausschließlich Salmonidenberechtigung 2012

150,00 €

Jugendangelberechtigung*

   45,00 €

Jugendsalmonidenangelberechtigung*

   85,00 €

Aufnahmegebühren einmalig 10 bis 13 Jahre

   10,00 €

Aufnahmegebühren einmalig 14 bis 17 Jahre

   20,00 €

Aufnahmegebühren einmalig ab 18 Jahre

   75,00 €

Passive Mitgliedschaft ohne Angelberechtigung bis 18 Jahre

   30,00 €

Passive Mitgliedschaft ohne Angelberechtigung über 18 Jahre

   45,00 €

* gilt für Kinder und Jugendliche, welche am 01.01.2012 das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben!

Diese Beitragsordnung trat mit Beschluss vom 18.01.2006 in Kraft.